gleichstellung von schulen in freier trägerschaft

Ein unterstützenswerter Antrag findet sich hier. Es geht darum, dass Schulen in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Schulen in finanzieller Hinsicht gleichgestellt werden. Schulen in freier Trägerschaft sind alle Privatschulen und unterscheiden sich von den konfessionellen Schulen (das sind auch Privatschulen) dahingehend, dass bei den konfessionellen Schulen der Bund die Finanzierung des Lehrkörpers und der Schulleitung übernimmt (Stichwort “Lebende Subventionen”). Deshalb können konfessionelle Schulen wesentlich weniger Schulgeld verlangen als es anderen Privatschulen (wie z.B. Montessori, Waldorf oder jede andere Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht) möglich ist. Dies stellt also eine klare Benachteiligung aller Alternativschulen gegenüber den konfessionellen Privatschulen dar.

Konfessionelle Schulen sind jene Privatschulen, bei denen als Schulerhalter eine der anerkannten inländischen Religionsgemeinschaften auftritt . Schulerhalter ist jene natürliche oder juristische Person, die die finanziellen Mittel und Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. In diesem Fall ersparen sich also die Religionsgemeinschaften einen Großteil der Kosten.

In Österreich gibt es rund 600 Privatschulen. Bei 284 der 319  konfessionellen Privatschulen tritt die römisch-katholische Kirche als Schulerhalter auf.

Ist die Bildung in der Hand der Kirche? Im Privatschulwesen kann die Übermacht des Klerus wohl nicht wegdiskutiert werden…

No Responses

Note that comments are displayed in reverse chronological order with topmost comments being freshest. Subscribe | Comment

Leave a Reply

Spam protection by WP Captcha-Free